· Fachbeitrag · Einkommensteuer
Erwerbsnebenkosten bei unentgeltlichem Erwerbsvorgang abzugsfähig
von WP StB Dipl.-Kfm. Gerrit Grewe, Berlin
Die Kosten der Erbauseinandersetzung sind als Erwerbsnebenkosten steuerlich berücksichtigungsfähig, auch wenn die Auseinandersetzung über den Nachlass nur zu einem unentgeltlichen Anschaffungsvorgang führt (FG Münster 25.10.11, 13 K 1907/10 E, Abruf-Nr. 114082). |
Sachverhalt
Im Rahmen einer Erbauseinandersetzung erwarb die Klägerin K mehrere vermietete Grundstücke zum Alleineigentum. K entstanden Kosten für den Erbauseinandersetzungsvertrag und die Grundbucheintragung. Das FA lehnte es ab, die Kosten als nachträgliche Anschaffungskosten (AK) zu berücksichtigen (BMF 13.1.93, BStBl I 93, 80). Nach Ansicht der K dienten die Kosten allein dem Ziel, die Grundstücke als Einkunftsquelle in das Eigentum und damit die Verfügungsmacht der K zu überführen. Es handele sich damit um Aufwendungen, die unter den Werbungskostenbegriff des § 9 Abs. 1 S. 1 EStG fallen.
Entscheidungsgründe
Die Erbauseinandersetzungskosten sind dem Grunde nach Werbungskosten (§ 9 Abs. 1 EStG). Die Grundstücke standen zuvor im Gesamthandsvermögen der Erbengemeinschaft und waren der K steuerlich nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO nur anteilig zuzurechnen. Nach der Erbauseinandersetzung erzielte K die Einkünfte nicht mehr nur anteilig, sondern in vollem Umfang.
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