· Fachbeitrag · Selbstanzeigenberatung
Korrektur von Umsatzsteuervoranmeldungen
von RA Dr. Tobias Schwartz, Flick Gocke Schaumburg, Bonn
| Aufgrund der Vielzahl der Geschäftsvorfälle war in größeren Unternehmen die - mitunter auch mehrfache - Korrektur von Umsatzsteuervoranmeldungen in der Vergangenheit übliche Praxis. Nach der Neufassung des § 371 AO durch das SchwarzGBekG sollte die verspätete Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen sowie die Notwendigkeit der späteren Korrektur von Umsatzsteuervoranmeldungen zur Vermeidung steuerstrafrechtlicher Risiken jedoch tunlichst von Anfang an unterbunden werden. |
1. Verspätete oder unrichtige Umsatzsteuervoranmeldung
Nach § 18 Abs. 1 und Abs. 2 UStG haben Unternehmen die Umsatzsteuervoranmeldung (USt-VA) bis zum 10. Tag des Folgemonats an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Dabei steht eine USt-VA einer Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung gleich (§ 168 AO). Dies führt dazu, dass eine vorsätzlich
- nicht rechtzeitig bis zum 10. Tag des Folgemonats oder
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PStR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,20 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig