21.01.2013 · Fachbeitrag · Zugewinnausgleich
Zulässigkeitsgrenzen des Auskunftsanspruchs
| Für den Auskunftsantrag nach § 1379 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BGB besteht auch ein Rechtsschutzbedürfnis, wenn der Kläger damit in erster Linie die Umkehr der Beweislast nach § 1375 Abs. 2 S. 2 BGB erreichen will (BGH 17.10.12, XII ZR 101/10, NJW 12, 3722, Abruf-Nr. 123570 ). |
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