· Fachbeitrag · Selbstanzeigenberatung
Lohnsteuer-Nachschau: Selbstanzeige-Sperrgrund mit Breitenwirkung?
von RD David Roth, LL.M. oec., Köln
| Bundestag und Bundesrat haben das sogenannte „JStG 2013 light“ verabschiedet (BT-Drucks. 17/13722 vom 6.6.13, BR-Drucks. 477/13 vom 7.6.13). Gemäß Art. 31 Abs. 1 tritt damit auch die neue Lohnsteuer-Nachschau am Tag der Verkündung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt in Kraft. Steuerstrafrechtlich ist von Interesse, ob die Lohnsteuer-Nachschau eine Selbstanzeige ausschließt und welchen Umfang ein etwaiger Sperrtatbestand entfaltet. |
1. Lohnsteuer-Nachschau (§ 42g EStG)
§ 42g EStG n.F. (LSt-Nachschau) ist der bereits bekannten USt-Nachschau gemäß § 27b UStG nachgebildet. Der neue § 42g EStG hat folgenden Wortlaut:
Gesetzesänderung / § 42g EStG |
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