· Fachbeitrag · Immobiliarvollstreckung
Nutzen Sie die Sicherungsverwaltung im Rahmen der Zwangsversteigerung
von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz
| Eine in der Immobiliarvollstreckung kaum bekannte Regelung ist der Antrag auf gerichtliche Verwaltung (sog. Sicherungsverwaltung; § 94 ZVG). Dies ist unverständlich, denn er kann für Gläubiger vorteilhaft sein. Der folgende Beitrag erläutert daher, wie Sie die Sicherungsverwaltung rechtssicher beantragen und was das Verfahren kostet. |
1. Das besagt § 94 ZVG
Da § 94 ZVG in der Praxis - zu Unrecht - kaum angewendet wird, hier die Vorschrift im Wortlaut:
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