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  • 28.04.2017 · Fachbeitrag · Verkehrssicherungspflichten

    Behälter zerstört auf Parkplatz des ArbG den abgestellten Pkw des ArbN – Wer haftet?

    | Stellt ein ArbG seinen ArbN einen Platz zum Abstellen des privaten Pkw während der Arbeitszeit zur Verfügung, muss er auch die ihm obliegenden Verkehrssicherungspflichten beachten. Problematisch ist, wer für deren Einhaltung die Darlegungs- und Beweislast trägt. |