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  • · Fachbeitrag · Betriebsprüfung

    Kann ein PC-gestütztes Kassensystem als nicht manipulierbar angesehen werden?

    von StB Diplom-Finanzwirt (FH) Michael Valder, Ginster Theis Klein & Partner mbB, Brühl

    | Das FG Münster hat entschieden, dass grundsätzlich jedes PC-gestützte Kassensystem als manipulierbar gilt. Können Programmierprotokolle nicht vorlegt werden, stellt dies einen erheblichen Mangel dar, welcher nach Ansicht des FG auch ohne weitere stichhaltige Verprobungen durch den Prüfer zu erheblichen Hinzuschätzungen berechtigt. |

    1. Betriebsprüfung im Friseursalon

    Dem Urteil des FG Münster vom 29.3.17 (7 K 3675/13 E,G,U, Abruf-Nr. 193329) lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Steuerpflichtige erfasste im Rahmen des Betriebs zweier Friseursalons Bareinnahmen über eine PC-gestützte Kassensoftware und erstellte hiermit arbeitstäglich Kassenberichte. Trinkgelder wurden nicht in der Kasse erfasst, sondern in Sparschweine eingeworfen, für die keine Aufzeichnungen geführt wurden. Im Rahmen der Betriebsprüfung verwarf der Prüfer die Kasse als nicht ordnungsgemäß:

     

    • Die Kassenberichte waren nicht fortlaufend nummeriert, und es war nicht feststellbar, wann diese Berichte aus dem System erzeugt wurden.