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  • · Fachbeitrag · Gesundheitsprüfung

    In diesen Fällen darf der VR rechtswidrig erhobene Gesundheitsdaten verwerten

    | Zum zweiten Mal in diesem Jahr hat der BGH ein Grundsatzurteil zur Erhebung von Gesundheitsdaten durch den VR gefällt. Während er in der ersten Entscheidung aufzeigte, wann der VR welche Gesundheitsdaten überprüfen darf, geht er in der zweiten Entscheidung einen Schritt weiter. Dort beantwortet er die Frage, was gilt, wenn der VR rechtswidrig erhobene Gesundheitsdaten verwertet. |

    von VRiOLG Dr. Gregor Gundlach, Hamm

    1. Die Vorgaben des BGH aus dem Urteil vom 22.2.17

    Mit Urteil vom 22.2.17 (IV ZR 289/14, VK 17, 101) hatte der BGH u.a. entschieden,