· Fachbeitrag · Urlaubsabgeltung
Auch Anspruch auf Abgeltung des Zusatzurlaubs unterliegt tariflichen Ausschlussfristen
| Auf den Anspruch auf Abgeltung des Zusatzurlaubs für schwerbehinderte Menschen finden die Vorschriften über die Entstehung, Übertragung, Kürzung und Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaubs Anwendung. Daraus folgt, dass dieser Anspruch ein einfacher Geldanspruch ist, auf den auch tarifliche Ausschlussfristen anwendbar sind. |
Sachverhalt
Zwischen den Parteien bestand von Mai 2001 bis 30.9.17 ein Arbeitsverhältnis. Das Bruttomonatseinkommen des ArbN betrug 2.553,11 EUR bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 35 Stunden. Vom 20.10.16 bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses war der ArbN arbeitsunfähig erkrankt. Mit Widerspruchsbescheid vom 5.2.18 stellte das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung einen Grad der Behinderung von 50 rückwirkend ab dem 7.12.15 fest. Auf das Arbeitsverhältnis fanden die Tarifverträge für die Metall- und Elektroindustrie Rheinland-Rheinhessen Anwendung.
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