· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Garantiezusagen von Kfz-Händlern: Neuregelung zum 1.7.2021
| Mit Schreiben vom 11.5.2021 positioniert sich das Bundesfinanzministerium neu zur umsatzsteuerlichen Beurteilung der Garantiezusagen von Kfz-Händlern. Das BMF nimmt Stellung zur Gewährung des Versicherungsschutzes, zu Leistungen des Händlers an den Käufer im Schadensfall und zum Vorsteuerabzug des Händlers. |
1. Bisherige Rechtsauffassung von BFH und BMF
Bereits im Jahr 2010 hat der Bundesfinanzhof (BFH 10.2.10, XI R 49/07, Abruf-Nr. 101104) darauf erkannt, dass die Garantiezusage eines Kfz-Händlers, durch die der Käufer gegen Entgelt nach seiner Wahl einen Reparaturanspruch gegenüber dem Verkäufer oder einen Reparaturkostenersatzanspruch gegenüber einem Versicherer erhält, umsatzsteuerpflichtig ist.
Das Bundesfinanzministerium (BMF 15.12.10, IV D 3 - S 7160-g/10/10001, 2010/0978583, Abruf-Nr. 110157) teilte diese Auffassung und hatte sich wie folgt positioniert:
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