03.03.2016 · Fachbeitrag aus VB · Schadenersatz
Ein Zuschauer, der durch sein Verhalten eine Verbandsstrafe auslöst, kann dafür vom Verein nicht in Haftung genommen werden (OLG Köln, Urteil vom 17.12.2015, Az. 7 U 54/15, Abruf-Nr. 146502 ). Das OLG Köln widerspricht damit dem OLG Rostock (Urteil vom 24.4.2006, Az. 3 U 106/05), das dem Verein einen Schadenersatzanspruch gegen einen Störer zugesprochen hatte. Es hat deshalb auch die Revision gegen sein Urteil zugelassen. Bei Redaktionsschluss war noch nicht bekannt, ob der Verein diese ...
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03.03.2016 · Fachbeitrag aus VB · Vereinsregister
Entsprechen Anmeldungen zum Vereinsregister nicht den gesetzlichen Anforderungen, erlässt das Registergericht in der Regel eine Zwischenverfügung. Sie gibt dem Antragsteller auf, innerhalb einer bestimmten Frist die Mängel des Antrags zu beheben. Eine solche Zwischenverfügung muss nach Auffassung des OLG Thüringen durch Beschluss ergehen und deshalb bestimmte formale Anforderungen erfüllen. Erfüllt der Beschluss diese nicht, braucht der Verein kein Fristversäumnis zu fürchten.
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03.03.2016 · Fachbeitrag aus VB · Sozialversicherung
Vertragsamateure, die eine Vergütung von bis zu 450 Euro im Monat erhalten, werden typischerweise nicht in einem Arbeitsverhältnis tätig und fallen damit auch nicht unters Mindestlohngesetz. Diese Äußerung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales aus dem März 2015 hat jetzt die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung auf den Plan gerufen. Sie haben klargestellt, dass diese Obergrenze nur für den Mindestlohn gilt, nicht aber für eine eventuelle Sozialversicherungspflicht der ...
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03.03.2016 · Fachbeitrag aus VB · Gemeinnützigkeit
Die private Leidenschaft mit den Vorteilen der Gemeinnützigkeit zu verbinden, liegt bei Kunstsammlungen nahe. Dass das nicht umstandslos geht, zeigt ein Urteil des FG Thüringen.
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03.03.2016 · Fachbeitrag aus VB · Umsatzsteuer
Überlässt ein Verein Anlagen an Mitglieder oder Dritte, richtet sich die ertragsteuerliche Behandlung danach, ob die Überlassung der Vermögensverwaltung, dem Zweckbetrieb oder dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzuordnen ist (VB 2/2016, Seite 4). Umsatzsteuerlich ist die Sache komplizierter. Verschaffen Sie sich einen Überblick über umsatzsteuerliche Besonderheiten und nutzen Sie Gestaltungsmöglichkeiten.
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03.03.2016 · Fachbeitrag aus VB · Umsatzsteuer
Ein Verein, der seine Vereinsanlagen an einen anderen Verein vermietet, kann dabei zur Umsatzbesteuerung optieren und den Vorsteuerabzug nutzen. Das ist das Fazit einer Entscheidung des FG Münster, mit der das Gericht ein Gestaltungsmodell zur vollen Ausschöpfung des Vorsteuerabzugs beim Bau einer Sporthalle abgesegnet hat.
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03.03.2016 · Fachbeitrag aus VB · Zweckbetrieb
Im Gemeinnützigkeitsrecht gibt es kein Gewinnerzielungsverbot – nur ein Gewinnverwendungsgebot. Eine Ausnahme gilt für Einrichtungen der Wohlfahrtspflege. Sie werden nur dann als Zweckbetrieb eingestuft, wenn die planmäßige Sorge für notleidende oder gefährdete Mitmenschen zum Wohle der Allgemeinheit und nicht des Erwerbs wegen ausgeübt wird (§ 66 AO). Das BMF hat jetzt näher definiert, was es unter „nicht des Erwerbs wegen“ versteht und hat damit auf ein zuvor ergangenes ...
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03.03.2016 · Fachbeitrag aus VB · Praxisfall
Hat ein Verein erforderliche Anmeldungen zum Vereinsregister nicht vorgenommen, schafft das Rechtsunsicherheit. Die praktischen Folgen sind aber meist nicht dramatisch.
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02.03.2016 ·
Downloads allgemein aus VB · Downloads · Vereinsorganisation
Vereinsordnungen sind ein gutes Instrument für den Vorstand, um das Vereinsleben rechtssicher zu machen und die Vereinssatzung „schlank“ zu halten. Das gilt auch für eine Geschäftsordnung für den Vorstand. Sie regelt, wie der Vorstand seine Arbeit vollzieht und kann nach vorgestelltem Muster ausgestaltet sein. > lesen
02.03.2016 · Fachbeitrag aus VB · Spendenhaftung
Die Haftung für die Fehlverwendung von Spenden ist ein Damoklesschwert, das über vielen Vereinen schwebt. Eine aktuelle Entscheidung des FG Hamburg macht das Thema noch brisanter. Die Haftung droht nämlich nicht nur, wenn die Spende nicht zu den Zwecken verwendet wird, die in der Zuwendungsbestätigung angegeben worden sind. Auch die nicht zeitnahe Verwendung der Spendenmittel soll ein Haftungstatbestand sein.
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