· Nachricht · Aktuelle Gesetzgebung
Regierungsentwurf zur P-Konto-Novelle liegt vor
| In VE 19, 22 und 203 haben wir über den Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz, PKoFoG) berichtet. Nun nimmt die Novelle Konturen an: Denn das BMJV hat am 23.3.20 einen Regierungsenentwurf vorgelegt. Dieser entspricht im Wesentlichen dem bereits vorgelegten Referentenentwurf. |
Sie können den Entwurf hier einsehen: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/RegE_PKoFoG.pdf;jsessionid=142C467C927118A267C6BE3BCEC9806A.1_cid324?__blob=publicationFile&v=2.
Leserservice | Sobald die beabsichtigten Neuerungen beschlossen werden, wird „Vollstreckung effektiv“ rechtzeitig hierüber berichten.
Weiterführende Hinweise
- P-Konto soll fortentwickelt werden, VE 19, 22
- Neue Regelungen zum P-Konto nehmen Fahrt auf, VE 19, 203