· Fachbeitrag · Reform der Sachaufklärung
Diese Probleme kündigen sich an und so sind sie zu lösen
von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz
| Die Reform der Sachaufklärung steht kurz vor ihrem Inkrafttreten. Bereits jetzt zeichnen sich einige praktische Probleme ab, die dem gesetzgeberischen Zweck der effizienten und schnellen Forderungsbeitreibung entgegenstehen. Der folgende Beitrag zeigt die Lösungen. |
1. Einholen von Auskünften
Nach § 755 ZPO n.F. dürfen zur Ermittlung des Aufenthaltsorts des Schuldners zunächst folgende Stellen angefragt werden (VE 12, 32):
- die Einwohnermeldebehörden,
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