01.12.2004 · Fachbeitrag · Vollstreckungspraxis
Woran Sie zum Jahreswechsel unbedingt denken müssen
| Der Jahreswechsel ist für die Vollstreckung stets ein wichtiger Stichtag. Dass in diesem Jahr alle Forderungen verjähren, die aus der Zeit vor dem 1.1.02 stammen und für die die Frist des § 195 BGB gilt, bedarf besonderer anwaltlicher Berücksichtigung. Denken Sie aber auch an Folgendes: |
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