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KFB kann europäischer Vollstreckungstitel sein
| Ein Kostenfestsetzungsbeschluss (KFB) als eigenständige Entscheidung i. S. v. Art. 4 Nr. 1 EuVTVO kann als Europäischer Vollstreckungstitel bestätigt werden (OLG Zweibrücken 13.4.23, 3 W 11/23, Abruf-Nr. 238174 ). |
Die Forderung aus einem KFB war unbestritten und im Ursprungsmitgliedstaat vollstreckbar (Art. 3 Abs. 1 Buchst. b, 6 Abs. 1 Buchst. a EuVTVO). Der KFB wurde regelhaft zugestellt und enthielt eine Rechtsmittelbelehrung über die Möglichkeit der sofortigen Beschwerde. Damit waren die Voraussetzungen nach Art. 6 Abs. 1 EuVTVO gegeben. Allerdings muss auch das verfahrenseinleitende Schriftstück zugestellt werden (Art. 13 EuVTVO) ‒ daran fehlt es in der Praxis häufig.
Quelle: Ausgabe 01 / 2024 | Seite 3 | ID 49790612