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  • · Nachricht · Kosten und Gebühren

    KFB kann europäischer Vollstreckungstitel sein

    | Ein Kostenfestsetzungsbeschluss (KFB) als eigenständige Entscheidung i. S. v. Art. 4 Nr. 1 EuVTVO kann als Europäischer Vollstreckungstitel bestätigt werden (OLG Zweibrücken 13.4.23, 3 W 11/23, Abruf-Nr. 238174 ). |

     

    Die Forderung aus einem KFB war unbestritten und im Ursprungsmitgliedstaat vollstreckbar (Art. 3 Abs. 1 Buchst. b, 6 Abs. 1 Buchst. a EuVTVO). Der KFB wurde regelhaft zugestellt und enthielt eine Rechtsmittelbelehrung über die Möglichkeit der sofortigen Beschwerde. Damit waren die Voraussetzungen nach Art. 6 Abs. 1 EuVTVO gegeben. Allerdings muss auch das verfahrenseinleitende Schriftstück zugestellt werden (Art. 13 EuVTVO) ‒ daran fehlt es in der Praxis häufig.

     

    MERKE | Wurde der Kostenfestsetzungsantrag nicht unter Beachtung von Art. 13 bis 17 EuVTVO zugestellt, kommt nach dem OLG eine Heilung nach Art. 18 Abs. 1 EuVTVO in Betracht. Voraussetzung ist, dass der zugestellte Kostenfestsetzungsbeschluss eine hinreichende Rechtsbehelfsbelehrung enthält.

     
    Quelle: Ausgabe 01 / 2024 | Seite 3 | ID 49790612