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  • · Fachbeitrag · Vollstreckungspraxis

    Vollstreckungs-Tipp des Monats

    | Gründe dafür, dass Arbeitnehmer ihr Unternehmen verlassen, gibt es viele. Interessant für Gläubiger ist dabei: Häufig werden Abfindungen vereinbart, sodass dem Schuldner plötzlich hohe Summen zufließen. Aber hat der Gläubiger hier eine Chance? Unsere Leserin, Angelika M. aus Hamburg, schrieb uns, wie sie in einem ähnlichen Fall vorging. |

     

    • Vollstreckungs-Tipp des Monats: Finde die Abfindung

    Mit Schuldner S. hatte unsere Leserin schon länger zu tun. Allerdings waren bisherige Pfändungsversuche erfolglos geblieben. Nun half ihr zunächst der Zufall auf die Sprünge: S. war seinerzeit mit sieben weiteren Mandanten in die Kanzlei gekommen, die sich wegen eines Betrugsfalls gemeinschaftlich wehren wollten. Einen dieser Mandanten (M.) vertrat die Kanzlei heute noch. Und von M. erfuhr unsere Leserin in einem Gespräch, dass dessen Arbeitgeber plane, seinen Betrieb im Nachbarort aufzugeben. Sie erfuhr außerdem, dass S. auch in diesem Unternehmen beschäftigt war.

     

    Viele Kollegen des M. würden entlassen, erfuhr sie. Andere Kollegen hätten wohl arbeitgeberseits günstige Aufhebungsverträge angeboten bekommen. Nur wenige würden sich an andere Orte versetzen lassen. Ob wohl auch dem S. eine Abfindung angeboten wurde?

     

    Unsere Leserin entschied sich für einen raschen PfÜB (VE 16, 10). Sie bezog den Anspruch auf Zahlung der Abfindung aus beendetem Arbeitsverhältnis mit ein. Denn zum Arbeitseinkommen i. S. v. § 850 ZPO gehören auch Abfindungen, wenn das Arbeitsverhältnis endet.

     

    Ihre Entscheidung war genau richtig: Tatsächlich erhielt der Schuldner nur zwei Monate später eine Abfindung, die auch die gesamte Forderung tilgte. Und auch in einem weiteren Fall konnte sie auf die gleiche Weise erfolgreich vollstrecken.

     

    Unsere Leserin empfiehlt, sich rasch mit dem Gläubiger-Mandanten zu besprechen und zu entscheiden, ob eine Vollstreckung versucht werden soll. Bei Abfindungen wichtig: War der Schuldner lange beim Arbeitgeber beschäftigt, könnten diese hoch ausfallen.

     

     

    Oft sind es ungewöhnliche Vollstreckungsmethoden oder sogar Zufälle, die helfen, dem Schuldner auf die Schliche zu kommen und die Vollstreckung erfolgreich zu beenden. Diese Fälle sammeln wir und veröffentlichen sie an dieser Stelle im Leser-Erfahrungsaustausch. Schildern auch Sie uns Ihren „schönsten Fall“. Wird er veröffentlicht, erhalten Sie ein Einsenderhonorar von 50 EUR. Unsere Anschrift: IWW Institut, Redaktion „Vollstreckung effektiv“, Aspastraße 24, 59394 Nordkirchen, Fax: 02596 922-99, E-Mail: ve@iww.de.