30.08.2016 · Nachricht · FAO-Fortbildung
Seit dem 1.1.15 müssen Fachanwälte statt wie bisher 10 nun 15 Stunden Fortbildung jährlich nachweisen. Hiervon dürfen aber 5 Stunden im Wege des Selbststudiums absolviert werden, wenn eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Das IWW Institut bietet seinen Abonnenten von AA, EE, ErbBstG, FK, MK, PStR, VA und VK zweimal jährlich dieses Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle an – kostenlos. Nächster Termin: 1.12. bis 15.12.16!
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16.08.2016 · Fachbeitrag ·
Kontopfändung
Das BMJV hat jetzt den Schlussbericht zur Evaluierung des „Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes“ vorgelegt. Der Bericht zeigt praxisbezogene Probleme auf und bietet zugleich Lösungsmöglichkeiten an.
02.08.2016 · Fachbeitrag ·
Seminar-Tipp
Das Online-Seminar des IWW Instituts löst immer wiederkehrende und aktuelle Probleme bei der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe. Es werden Fragen der Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung und -verteidigung ...
26.07.2016 · Nachricht ·
Aktuelle Gesetzgebung
Um zeitaufwendige Zwischenverfügungen zu vermeiden, sollten Gläubiger unbedingt Folgendes beachten, wenn sie Forderungsaufstellungen
erstellen: Seit dem 1.7.16 ist der Basiszins wieder gesenkt worden.
26.07.2016 · Nachricht ·
Aktuelle Gesetzgebung
Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland steigt Anfang 2017 auf 8,84 EUR. Das legte die Mindestlohnkommission in Berlin fest. Derzeit liegt die Lohnuntergrenze bei 8,50 EUR.
26.07.2016 · Nachricht ·
Amtliche Formulare
Bietet das Antragsformular gemäß Anlage 2 zu § 2 S. 1 Nr. 2 ZVFV hinsichtlich der Forderungsaufstellung eine vollständige Eintragungsmöglichkeit, ist ausschließlich das vorgegebene Formular zu nutzen.
26.07.2016 · Nachricht ·
Gerichtsvollziehervollstreckung
Wer darf die Zustellungsart im Verfahren zur Ladung der Abnahme der Vermögensauskunft wählen – Gerichtsvollzieher oder Gläubiger? Das OLG Koblenz hatte diese Frage so beantwortet: Die Ladung muss aus Kostengründen sowie wegen der allgemeinen Dispositionsbefugnis des Gläubigers durch die Post zugestellt werden. Für eine persönliche Zustellung muss der Gerichtsvollzieher sachliche Gründe des Einzelfalls nennen können. Allgemeine Erwägungen genügen nicht (VE 15, 210). Das OLG Stuttgart hat jetzt genau ...