In der Praxis stellt es immer wieder ein Problem dar: Der Gläubiger vollstreckt und wird plötzlich mit einem Insolvenzverfahren des Schuldners konfrontiert. Welche Rechte hat der Gläubiger dann? Muss er gegebenenfalls Erlangtes zurückgewähren? Was ist mit seinem Pfändungspfandrecht? Wird seine Vollstreckung aufgehoben oder eingestellt? Der folgende Beitrag klärt über die Situation im Vorfeld eines Insolvenzverfahrens auf.
Vermögen, das der Schuldner nach der Verfahrenseröffnung aus pfändungsfreiem Arbeitseinkommen angespart und auf ein Konto eines Kreditinstituts eingezahlt hat, unterliegt dem Insolvenzbeschlag (BGH 26.9.
Ein Vermieter, der dem Mieter vor Insolvenzreife Räume überlassen hat, ist regelmäßig Altgläubiger und erleidet keinen Neugläubigerschaden infolge der Insolvenzverschleppung, weil er sich bei Insolvenzreife nicht ...
Wird ein Zwangsverwaltungsverfahren uneingeschränkt aufgehoben, erlöschen die Rechte von Grundpfandgläubigern an dem Erlösüberschuss, der sich noch in der Hand des vormaligen Zwangsverwalters befindet (BGH 10.10.13, IX ZB 197/11, Abruf-Nr. 133498 ).
Vermögen, das der Schuldner nach der Verfahrenseröffnung aus pfändungsfreiem Arbeitseinkommen angespart und auf ein Konto eines Kreditinstituts eingezahlt hat, unterliegt dem Insolvenzbeschlag (BGH 26.9.
Auch verschleiertes Arbeitseinkommen i.S.v. § 850h Abs. 2 ZPO gehört in Höhe des pfändbaren Teils der angemessenen Vergütung zur Insolvenzmasse. Die Masse wird damit zugunsten der Gesamtheit der Gläubiger um den ...
Unfall- und Personenschäden effizient und sicher regulieren
Sie haben viele Verkehrsrechts-Mandate auf dem Tisch? Dieses Paket macht Ihnen die Arbeit leichter! Die beiden Sonderausgaben von VA Verkehrsrecht aktuell liefern Ihnen neue Rechtsprechung, Musterformulierungen und konkrete Handlungsempfehlungen zur Regulierung von Unfall- und Personenschäden.
Typischer Mietrechtsstreit? So lösen Sie ihn effizient!
Rollator im Treppenhaus? Musizieren in der Wohnung? Schuhe vor der Wohnungstür? „Klassiker“ wie diese beschäftigen jeden Praktiker im Mietrecht. Mit der MK-Sonderausgabe bearbeiten Sie Ihre Fälle schnell und sicher. Profitieren Sie von aktueller Rechtsprechung und direkt nutzbaren Praxistipps!
Gratis-Sonderausgabe: fit für KI in wenigen Schritten
Sie möchten das immense Potenzial von ChatGPT für Ihre Kanzleiarbeit nutzen? Aber Ihnen fehlen die Ideen für den richtigen Einstieg? Die Sonderausgabe von AK Anwalt und Kanzlei liefert Ihnen konkrete Ansatzpunkte – von der Mitarbeitergewinnung bis zur Beratung und mit direkt nutzbaren Prompts.
Wird eine für ein Gesellschafterdarlehen anfechtbar bestellte Sicherung verwertet, greift die Anfechtung mangels einer Sperrwirkung des Befriedigungstatbestandes auch dann durch, wenn die Verwertung länger als ein Jahr vor der Antragstellung erfolgte (BGH 18.7.13, IX ZR 219/11, Abruf-Nr. 132584 ).