· Fachbeitrag · Arbeitsrecht
So setzen Sie einen titulierten Zeugnisanspruch schnell durch
von Rechtsanwaltsfachangestellter Christian Noe B.A., Leipzig
| Sollen Sie für einen Arbeitnehmer dessen Anspruch gegen den Arbeitgeber darauf, ein Arbeitszeugnis zu erstellen, vollstrecken, empfiehlt sich Folgendes: Kündigen Sie auch etwaige Schadenersatzforderungen an. Dies wirkt oft Wunder und beschleunigt die Vollstreckung. |
1. Ausgangslage
Ein typischer Fall: Das ArbG hat den ehemaligen Arbeitgeber des Mandanten dazu verurteilt, diesem ein wohlwollendes, qualifiziertes Zeugnis zu erteilen. Die vollstreckbare Ausfertigung des arbeitsgerichtlichen Urteils liegt vor. Der Arbeitgeber erstellt das Zeugnis jedoch nicht. Was nun? Mit der folgenden Drei-Schritt-Lösung beschleunigen Sie den Ablauf, denn häufig vergeht einige Zeit, bis der obligatorische Antrag nach § 888 ZPO erfolgreich ist.
2. „Drohkulisse“ aufbauen
Eine gezielte Drohkulisse, in der Sie die Folgen von Schadenersatzansprüchen erläutern, kann unterstützen, das Zeugnis schneller und kostengünstiger zu erreichen. Denn an diese Ansprüche denken Arbeitgeber häufig nicht.
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