· Fachbeitrag · Forderungsvollstreckung
Übersicht: Pfändung einer Briefhypothek
| In VE 15, 32 , haben wir über die Möglichkeit der Pfändung einer Briefhypothek berichtet. Auf Wunsch zahlreicher Leser haben wir die möglichen Vorgehensweisen noch einmal im Folgenden in einer übersichtlichen Grafik dargestellt. |
Weiterführende Hinweise
- So pfänden Sie eine Briefhypothek, VE 15, 32
- So pfänden Sie eine Buchhypothek, VE 14, 179
- Pfändung und Verwertung einer Eigentümergrundschuld des Schuldners als Grundstückseigentümer, VE 02, 153
- Checkliste: Die 11 Kardinalfehler der Zwangsvollstreckung vermeiden (zu finden im Bereich „Downloads“ unter ve.iww.de)
- (Erb)Schuldner lässt sich nicht ins Grundbuch eintragen: Was ist zu tun?, VE 14, 192
- So pfänden Sie den Anspruch auf Verschaffung des Grundstückseigentums nach erklärter Auflassung, VE 08, 91
- So werden Reallasten richtig gepfändet, VE 05, 121
- So pfänden Sie Ansprüche aus einem Grundstücks-Vorkaufsrecht, VE 10, 206
- Was Sie bei der Eintragung einer Zwangshypothek beachten müssen, VE 01, 10
Quelle: Ausgabe 03 / 2015 | Seite 44 | ID 43186250