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  • · Nachricht · Pfüb-Formular

    Auf die Forderungsaufstellung in einer Anlage darf nur ausnahmsweise verwiesen werden

    | Macht der Gläubiger mehrere Hauptforderungen geltend, hat sich folgende Praxis herausgebildet: Es wird oft nur auf eine Anlage als Forderungsaufstellung verwiesen, die Seite 3 des amtlichen Formulars wird hingegen nicht ausgefüllt. Jetzt hat der BGH hierzu ein Machtwort gesprochen. |

     

    Am 4.11.15 hat er mit dieser Vorgehensweise Schluss gemacht (VII ZB 22/15, Abruf-Nr. 182011). Bietet das Antragsformular gemäß Anlage 2 zu § 2 S. 1 Nr. 2 ZVFV hinsichtlich der Forderungsaufstellung eine vollständige Eintragungsmöglichkeit, ist es ausschließlich zu nutzen. Was die Entscheidung im Einzelnen bedeutet, lesen Sie in der Januar-Ausgabe von „Vollstreckung effektiv“.

    Quelle: ID 43748175