· Nachricht · Vollstreckungspraxis
Kein deklaratorisches Schuldanerkenntnis bei Erstattung des Nebenkostenguthabens
| Auch bei einem Mietverhältnis über Gewerberaum rechtfertigt allein die vorbehaltlose Erstattung eines sich aus der Betriebskostenabrechnung ergebenden Guthabens durch den Vermieter nicht die Annahme eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses, das einer nachträglichen Korrektur der Betriebskostenabrechnung entgegensteht ( BGH 10.7.13, XII ZR 62/12, Abruf-Nr. 132588 ). |
Der BGH hat bereits früher ähnlich entschieden (12.1.11, VIII ZR 296/09, NJW 11, 843).
Quelle: ID 42353476