Die Prozessvollmacht ermächtigt nur in Höhe der titulierten Rechtsanwaltskosten zur Empfangnahme gepfändeter Geldbeträge. Darüber hinaus muss eine gesonderte Geldempfangsvollmacht nachgewiesen werden. Die Ermächtigung zur Empfangnahme gepfändeter Geldbeträge kann nicht durch die Angabe der Kontoverbindung des Prozessbevollmächtigten des Gläubigers auf einem Vollstreckungsbescheid nachgewiesen werden. Das hat jetzt das LG Duisburg entschieden (DGVZ 13, 38).
Jetzt sind sie vollständig: unsere Vollstreckungs-Videos auf YouTube. Falls Sie sie noch nicht kennen: Ina, die findigen Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte findet immer Wege, vermeintlich clevere Schuldner „zur ...
Hat der Drittschuldner bei der Berechnung des pfändbaren Teils des Arbeitseinkommens Geld- und Naturalleistungen zusammengerechnet, kann der Schuldner eine niedrigere Bewertung der Naturalleistungen nur im Wege der ...
Der Gläubiger muss beweisen, dass die bereits eingetretene Zahlungsunfähigkeit des Schuldners durch eine mit ihm getroffene Ratenzahlungsvereinbarung nachträglich entfallen ist (BGH 6.12.12, IX ZR 3/12, Abruf-Nr. 130317 ).
Gläubiger müssen das durch den Schuldner abgegebene Vermögensverzeichnis analytisch auswerten, um letztendlich erfolgreich vollstrecken zu können. Der folgende Beitrag beleuchtet die Angaben des Schuldners zu den ...
Heute stellen wir Ihnen einen Fall unserer Leserin Tina Grossin, gepr. Rechtsfachwirtin, Kassel, vor. Der Fall zeigt, dass sich manchmal die Einstellung des Schuldners, trotz bestehender Verpflichtungen – hier sogar ...
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gelingt.