Die Redaktion erreichte der folgende interessante Fall: Der Gläubiger hat mittels PfÜB die Ansprüche des Schuldners gegenüber der im Grundbuch eingetragenen Bank als Grundpfandrechtsgläubigerin auf Rückgewähr der Ansprüche aus der Grundschuld durch Rückabtretung, Verzicht bzw. Aufhebung gepfändet. Die Bank teilt daraufhin mit, dass sie dem Schuldner schon vor Jahren eine Löschungsbewilligung erteilt hat und dass die Angelegenheit damit für sie erledigt ist. Wie geht der Gläubiger nun vor?
Es kommt in der Insolvenzpraxis regelmäßig vor, dass ein Schuldner keine Restschuldbefreiung erhält bzw. die angemeldete Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung festgestellt wird.
Stellen Sie sich folgenden Fall vor: Gläubiger G. beantragt durch Vermittlung der Geschäftsstelle nach § 840 ZPO den Erlass eines PfÜB. Das
Gericht erlässt antragsgemäß den Beschluss und teilt dies dem ...
Unsere Leserin, Cathrin Weser, BRSH-Rechtsanwälte, Lindau, hat ihre ganz spezielle Taktik, wenn es um P-Konten von Schuldnern geht. Ihr Vollstreckungserfolg im folgenden Fall gibt ihr Recht – zur Nachahmung empfohlen (s. auch S. 4 in dieser Ausgabe)!
Häufig bittet die Rechtschutzversicherung nach Abschluss des Gerichtsverfahrens und Ausgleich der Vergütungsrechnung den Rechtsanwalt, den im Namen des Mandanten als Kostengläubiger erwirkten ...
In der Praxis kommt es vor, dass der Schuldner im Besitz mehrerer
P-Konten ist. Insbesondere in den Fällen, in denen der Gläubiger im PfÜB mehrere Konten bei unterschiedlichen Banken als Drittschuldner pfändet, ...
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