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Bundesrat berät über härtere Strafen bei Wohnungseinbruchdiebstahl
| Wer einen Wohnungseinbruchdiebstahl begeht, soll härter bestraft werden. Nach der Einigung von Union und SPD Ende März im Koalitionsausschuss hat die Bundesregierung jetzt einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt, den der Bundesrat am 2.6.17 erstmals berät. |
Wegfall des minder schweren Falls
Danach droht bei Wohnungseinbruchdiebstählen künftig eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren. Bislang müssen Einbrecher Haftstrafen von sechs Monaten bis zu 10 Jahren fürchten. Den minder schweren Fall soll es beim Einbruch in Privatwohnungen gar nicht mehr geben.
Wegen der gravierenden Auswirkungen für den Bürger
Wohnungseinbrüche bedeuteten einen schwerwiegenden Eingriff in den persönlichen Lebensbereich der Bürger. Neben den finanziellen Auswirkungen könne er gravierende psychische Folgen und eine massive Beeinträchtigung des Sicherheitsgefühls bewirken, heißt es zur Begründung der Änderungen. Mit der Neuregelung gilt der Einbruchdiebstahl in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung nicht mehr als Vergehen, sondern als Verbrechen. Ein Aussetzen der Strafe zur Bewährung ist damit ausgeschlossen, die Haft muss in jedem Fall angetreten werden.
Vorratsdatenspeicherung kommt zum Einsatz
Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf bei der strafrechtlichen Ermittlung gegen Wohnungseinbruchsdiebstähle die Nutzung der so genannten Vorratsdatenspeicherung vor. Dadurch können Daten herangezogen werden, die die Telekommunikationsanbieter speichern müssen. Bislang ist das nur bei Straftaten wie der Bildung einer terroristischen Vereinigung oder Mord möglich.
Parallele Beratungen im Bundestag
Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD haben einen gleichlautenden Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, der dort am 19.5.17 erstmals beraten wurde.