· Fachbeitrag · Aktuelle Gesetzgebung
Entlastung für freiwillig Krankenversicherte
| Die Länder haben in ihrer Plenarsitzung Anfang Mai einen Gesetzesentwurf beraten, mit dem die Bundesregierung freiwillig Versicherte entlasten will, die bei ihrer Krankenversicherung aufgrund von Beitragsrückständen verschuldet sind. |
Dabei haben sie sich mit den Plänen weitgehend einverstanden gezeigt. Der Bundesrat will allerdings prüfen lassen, wie Ungleichbehandlungen von Alt- und Neuschuldnern zu vermeiden sind und mitversicherte Kinder im Notlagentarif ausreichenden Krankenversicherungsschutz erhalten können.
Der Gesetzesentwurf soll für freiwillig in der GKV Versicherte die Zinsen für Beitragsschulden auf ein Prozent statt der bisher geltenden fünf Prozent herabsetzen. Zudem ist ein neuer Notlagentarif in der PKV vorgesehen (Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung, Drucksache 264/13).