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  • · Fachbeitrag · Aktuelle Gesetzgebung

    Gesetzentwurf zur Anpassung des Pflichtversicherungsgesetzes

    | Zur Anpassung des Pflichtversicherungsgesetzes und des Gesetzes über die Haftpflichtversicherung für ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger an die Vorgaben der EU-Richtlinie 2021/2118 hat die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt (20/8094). |

     

    1. Richtlinie soll bis 23.12.23 umgesetzt werden

    Die Richtlinie über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht sei überwiegend bis zum 23.12.23 in deutsches Recht umzusetzen, heißt es darin. Die Umsetzung der Richtlinie solle im Wege einer 1:1-Umsetzung erfolgen, soweit nicht das nationale Recht bereits bisher über deren Anforderungen hinausgehe, und möglichst weitgehend die bestehenden Strukturen des Pflichtversicherungsrechts widerspiegeln.

     

    2. Definition des Fahrzeugbegriffs

    Weiter heißt es im Entwurf, im Pflichtversicherungsgesetz werde der Fahrzeugbegriff so definiert, dass sich an den auch bisher versicherungspflichtigen Fahrzeugarten im Ergebnis nichts Wesentliches ändere. Dazu werde im Zusammenhang mit der Versicherungspflicht von Ausnahmeoptionen der Richtlinie Gebrauch gemacht, um insbesondere weiterhin das Bestehen der Versicherungspflicht grundsätzlich von der straßenverkehrsrechtlichen erlaubten Verwendung des Fahrzeugs im Straßenverkehr abhängig zu machen.