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Pandemieschutz: Rückkehrrecht in der PKV gesichert
| Nur einen Tag nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat am 15.5.20 dem Zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite zugestimmt. |
Neben vielen weiteren Maßnahmen wurde auch beschlossen, dass privat Krankenversicherte, die vorübergehend hilfebedürftig werden und in den Basistarif wechseln, ohne erneute Gesundheitsprüfung in ihren Ursprungstarif zurückwechseln können.
Die Bundesregierung leitet das Gesetz nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zu. Anschließend kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es tritt im Wesentlichen am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Quelle: Ausgabe 06 / 2020 | Seite 91 | ID 46585159