· Fachbeitrag · Elektronischer Rechtsverkehr
Neue beA-Karten: bestellen, hinzufügen und freischalten ‒ so geht es
| Aktuell erhalten alle Rechtsanwälte und ihre Mitarbeiter neue beA-Karten. Vorhandene Karten werden je nach ihrem Ablaufdatum von der BNotK automatisch getauscht. Aber wie ist der Ablauf? |
Um die neuen Karten ans Laufen zu bekommen, müssen sie erst aktiviert und freigeschaltet werden. Es wäre natürlich einfach gewesen, eine Anleitung auf die Rückseite des Anschreibens zu drucken, mit dem die Karte übersandt wurde. Das ist aber leider nicht der Fall. Stattdessen bleibt es dem Anwender überlassen, herauszufinden wie es geht.
Damit Sie nicht lange recherchieren müssen, hat AK Anwalt und Kanzlei eine Übersicht mit Anleitung für Sie vorbereitet. Alle Details lesen Sie in AK 22, 115 oder online hier:
Beitrag (frei lesbar).
Quelle: ID 48482058