Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Allgemeines Versicherungsvertragsrecht

    In der Zeit zwischen Versicherungsantrag und Erhalt der Police: Ab wann Kunden genau versichert sind

    | Nach Abschluss einer Versicherung gibt es in der Regel einen Zeitraum, in dem man auf seine Versicherungspolice wartet. Viele Kunden fragen sich, ob eine Versicherung zahlt, wenn in dieser Zeit ein Schaden entsteht. |

     

    „Grundsätzlich kann ich beruhigen“, sagt Hendrik Rennert, Geschäftsführer des Unternehmerportals Finanzchef24. „Wenn man beispielsweise als Unternehmer eine Betriebshaftpflicht- oder Geschäftsinhaltsversicherung beantragt hat, hat man laut Allgemeinen Versicherungsbedingungen prinzipiell umgehend Versicherungsschutz. Entsteht direkt nach Antragsstellung ein Schaden, dann kommt dafür im Regelfall der Versicherer auf.“ Dies regelt die so genannte erweiterte Einlösungsklausel, die die anfängliche Übergangsphase überbrückt und heute in die allermeisten Versicherungsbedingungen eingeschlossen ist. „Trotzdem sollte zur Sicherheit überprüft werden, ob ihre individuellen Versicherungsbedingungen die erweitere Einlöseklausel beinhalten“, empfiehlt Rennert.

     

    Der Versicherungsschutz ist zudem an einige Bedingungen und Fristen geknüpft: Abweichungen entstehen zum Beispiel beim genauen Zeitpunkt, ab dem der Versicherer für entstandene Schäden aufkommt. „Bei einigen Versicherern besteht der Versicherungsschutz tatsächlich unmittelbar nach Antragsstellung, bei anderen beginnt er am folgenden Tag um 00:00 Uhr oder um 12:00 Uhr. Dies sind immerhin Abweichungen von rund einem Tag“, erklärt Rennert. Spätestens am nächsten Tag zur Mittagszeit ist man mit Hilfe der erweiterten Einlöseklausel aber versichert.

     

    Darüber hinaus ist Voraussetzung für den Versicherungsschutz, dass bei der Antragsstellung alle Risikoangaben korrekt waren. Wer falsche Angaben macht - egal ob unbeabsichtigt oder nicht - riskiert seinen Versicherungsschutz, da er die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt. „Zudem, und das wissen viele nicht, muss man unbedingt seine Erstprämie unverzüglich, nämlich 14 Tage nach Erhalt von Versicherungsschein und Rechnung, zahlen. Sonst kann der Versicherer rückwirkend für die komplette Übergangsphase vom Versicherungsschutz zurücktreten“, so Rennert.

     

    Wer all diese Punkte beachtet, dem bleibt sein Versicherungsschutz auch über den Schaden hinaus erhalten: Denn der Versicherer kann den Versicherungsantrag des Kunden aufgrund des Schadens weder ablehnen noch vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit kündigen.

    Quelle: ID 39577220