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  • · Nachricht · Allgemeines Versicherungsvertragsrecht

    Nach mehreren Schadensfällen in Folge: Was Kunden tun können, um sich weiterhin günstig zu versichern

    | Jedem kann es passieren: Wenn sich Schadensfälle häufen, muss man seine Versicherung mehrmals in Anspruch nehmen. Da Versicherer wirtschaftlich handeln, kann dies zur Verteuerung des Beitrags oder im äußersten Fall zur Kündigung durch den Versicherer führen. |

     

    „Den wenigsten Unternehmern und Selbstständigen ist bewusst, dass auch der Versicherer ein Kündigungsrecht besitzt, von dem er nicht selten Gebrauch macht“, sagt Hendrik Rennert, Geschäftsführer des Unternehmerportals Finanzchef24. Als Maßstab für die Rentabilität eines Kunden berechnen Versicherer die so genannte Schadenquote - das Verhältnis von Schadenssumme zu Prämienzahlungen. Hat ein Unternehmen in einem Jahr beispielsweise eine Prämie von 1.000 Euro für seine Betriebshaftpflicht gezahlt aber einen Schaden in Höhe von 2.000 Euro eingereicht, liegt seine Schadenquote bei 200 Prozent. „Je höher die Quote ist, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine Kündigung ausgesprochen wird“, erklärt Rennert.

     

    Daraufhin eine gleichwertige Alternative zu finden, ist nicht ganz einfach. Denn egal an welchen Versicherer sich der Kunde wendet, dieser erkundigt sich vor Vertragsabschluss beim ehemaligen Versicherer über den Schadenverlauf der vergangenen fünf Jahre, um diesen im Angebot zu berücksichtigen. „Seine vorherige Versicherung oder die Kündigung zu verschweigen, um die Vorversichereranfrage zu verhindern, davor kann ich nur eindringlich warnen“, sagt Rennert. „Diese Falschaussage beim Vertragsabschluss verletzt die vorvertragliche Anzeigepflicht. Der Versicherungsschutz ist damit hinfällig.“

     

    Die übliche Reaktion von Versicherern auf eine Schadenhäufung ist meist ein so genannter Sanierungsvorschlag. Darin bieten sie Kunden an, den Vertrag mit höherem Preis oder Selbstbehalt weiterzuführen. „Leider muss man als Kunde in dieser Situation mit Vertragsanpassungen leben. Denn wer sie nicht hinnimmt, dem wird der Versicherer kündigen. Nichtsdestotrotz empfehle ich, so eine Situation zum Anlass zu nehmen, sich noch einmal im Markt umzuschauen und die Angebote verschiedener Versicherer zu vergleichen“, rät Rennert.

     

    Bei einer Betriebshaftpflichtversicherung muss man in der Regel eine höhere Prämie oder einen Selbstbehalt für bestimmte Leistungen in Kauf nehmen. In der Geschäftsinhaltsversicherung sehen mögliche Kompromisse ähnlich aus: Verursacht beispielsweise eine Einbruchsserie mehrere Schäden, könnte der Einbau einer Alarmanlage oder eine Selbstbeteiligung bei Schäden durch Einbruchdiebstahl die Lösung sein. „Die gute Nachricht ist aber: Bleibt der Kunde anschließend schadensfrei, kann er nach drei bis fünf Jahren wieder eine Beitragssenkung beim Versicherer anfragen“, so Rennert.

    Quelle: ID 39531750