· Nachricht · Allgemeines Versicherungsvertragsrecht
Widerspruchsbelehrung: Teilfettdruck kann ausreichend sein
| Auch eine lediglich teilfettgedruckte Widerspruchsbelehrung kann nach dem optischen Gesamteindruck drucktechnisch hinreichend hervorgehoben sein. |
So sah es das OLG Dresden (29.4.20, 4 U 212/20, Abruf-Nr. 216781). Bei durchschnittlicher Aufmerksamkeit und Auffassungsgabe erscheint es nach Ansicht des Senats ausgeschlossen, dass der VN mitten im Satz aufhört zu lesen und ihm infolgedessen die nachfolgend mitgeteilten ‒ nicht mehr fettgedruckten ‒ Umstände entgehen. Es ist auch unwahrscheinlich, dass die Belehrung infolge des Teilfettdrucks insgesamt nicht „ins Auge springt“.
Quelle: Ausgabe 11 / 2020 | Seite 183 | ID 46905913