· Fachbeitrag · Arglistige Täuschung
Antragsaufnahme durch Versicherungsvertreter: Arglistige Täuschung und Anzeigepflichtverletzung
von VRiOLG a.D. Hellmut Münstermann, Aachen
(OLG Stuttgart 19.4.12, 7 U 157/11, Abruf-Nr. 121757) |
Sachverhalt
Die VN verlangt die Feststellung des Fortbestehens einer Rentenversicherung nebst Todesfall- und Berufsunfähigkeitsschutz. Der VR hatte den Vertrag am 13.5.08 hinsichtlich der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung wegen arglistiger Täuschung angefochten und den Rücktritt erklärt.
Der Versicherungsantrag vom 16.8.04 war von der Versicherungsvertreterin X des VR ausgefüllt und von der VN unterzeichnet worden. Unter der Überschrift „Gesundheitserklärung der zu versichernden Person“ lautete eine der Fragen: „Haben oder hatten Sie in den letzten fünf Jahren Beschwerden, Störungen, Krankheiten oder Vergiftungen? (z.B. Herz oder Kreislauf, Atmungs-, Verdauungs-, Harn- oder Geschlechtsorgane, Nerven, Rückenmark, Gehirn, Psyche, Sucht, Augen, Ohren, Haut, Allergien, Drüsen, Schilddrüse, Milz, Blut, Infektionskrankheiten, Tumore, Stoffwechsel, Gicht, Blutfette, Diabetes, Bewegungsapparat, Wirbelsäule, Knochen, Gelenke, Rheuma)“. Die Frage beantwortete die VN mit „nein“. Die Frage „Haben Sie in den letzten zehn Jahren Unfälle, Verletzungen erlitten?“ wurde mit „ja“ beantwortet (Fußverletzung, Krampfaderentfernung linkes Bein).
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