· Nachricht · Gesetzliche Unfallversicherung
Beitrag zur VBG für 2020 bleibt stabil
| Für über 1,2 Millionen VBG-Mitgliedsunternehmen bleibt der Beitragsfuß 2020 stabil gegenüber dem Vorjahr. Zur Entlastung ihrer Mitgliedsunternehmen aufgrund der Coronapandemie bietet die VBG Zahlungserleichterungen, wie Stundung und Ratenzahlung, für die fälligen Beiträge an. |
Der VBG-Vorstand hat entschieden: Der Beitragsfuß der Umlage für Pflicht- und freiwillig Versicherte bleibt wie im Vorjahr bei 4,60 EUR (2019: 4,60 EUR). Die VBG als wesentlicher Teil der sozialen Sicherung finanziert mit dem Beitrag ihrer Mitgliedsunternehmen die Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung: Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz, Rehabilitation und Entschädigung. Die VBG erwirtschaftet keine Gewinne und legt nach dem gesetzlich geregelten System der nachträglichen Umlagefinanzierung am Ende eines Kalenderjahres die Aufwendungen in Form von Beiträgen auf alle Mitgliedsunternehmen um.
Um die Mitgliedsunternehmen zu entlasten, bietet die VBG Zahlungserleichterungen an. Die fälligen Beiträge können auf Antrag gestundet oder in Raten gezahlt werden. Unabhängig davon gilt für zahlreiche Kleinunternehmen weiterhin der unveränderte Mindestbeitrag von 48 EUR pro Jahr.
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