· Fachbeitrag · Kontoänderung
Widerruf der Inkassovollmacht kurz vor Auszahlung
| Ändert der VN seine Bankverbindung, muss er dem VR die neue Kontonummer so frühzeitig mitteilen, dass unter normalen Umständen mit der Kenntnisnahme durch den zuständigen Mitarbeiter des VR vor der anstehenden Zahlungsanweisung gerechnet werden kann. Das hat das OLG Köln entschieden. |
Zugrunde lag folgende Konstellation:
- Der VN hatte einem Dritten am 7.12.11 eine Einziehungsermächtigung/Inkassovollmacht erteilt. Mit Schreiben vom 20.12.11 kündigte der Dritte die Lebensversicherung in seinem Namen und verlangte, „jedwedes Guthaben“ auf sein Konto auszuzahlen.
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