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  • 04.01.2024 · Nachricht · Kostenrecht

    Streitwert für Datenauskunftsklage

    | Selbst bei einem Hauptsachestreitwert von bis zu 350.000 EUR ist der Streitwert der Datenauskunftsklage nur mit dem Erfüllungsaufwand zu bemessen (hier: 300 EUR), da es sich nicht um einen vermögensrechtlichen Streitgegenstand i. S. v. § 708 Nr. 11 ZPO handelt. |