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  • 05.10.2016 · Fachbeitrag · Lebensversicherung

    BetrAVG: Ausgeschiedener ArbN kann Rückkaufswert verlangen

    | § 2 Abs. 2 S. 5 BetrAVG schließt die Inanspruchnahme des Rückkaufswerts einer Lebensversicherung durch den ausgeschiedenen Arbeitnehmer nicht aus, wenn die Kündigungserklärung des VN und Arbeitgebers dem VR noch während des bestehenden Arbeitsverhältnisses zugegangen ist. |