· Fachbeitrag · Mehrfachversicherung
Konkurrierende Subsidiaritätsklauseln bei mehreren Versicherern schaden dem VN nicht
Konkurrierende Subsidiaritätsklauseln bei Doppel- bzw. Mehrfachversicherungen bezüglich eines Risikos gehen nicht zulasten des VN (BGH 19.2.14, IV ZR 389/12, Abruf-Nr. 141011). |
Praxishinweis
Die VR sind gleichermaßen eintrittspflichtig. Das gilt auch, wenn aus ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen jeweils hervorgeht, dass, soweit im Versicherungsfall eine Entschädigung aus anderen Versicherungsverträgen beansprucht werden kann, diese Leistungsverpflichtungen vorgehen. Der VN muss nicht befürchten, der Streit der Versicherer um die Nachrangigkeit ihrer Eintrittspflicht werde in der Weise zu seinen Lasten ausgetragen, dass er am Ende ohne Versicherungsschutz dasteht.
Soweit ein VR seine Leistungspflicht erfüllt hat, kann er vom anderen VR einen Innenausgleich nach den Regeln über die Mehrfachversicherung verlangen.