23.04.2021 · Fachbeitrag · Pflegetagegeldversicherung
Bevollmächtigter Ehemann muss keine Kenntnis von Versicherungsverträgen seiner Frau haben
| Der VR kann sich nicht auf die verspätete Anzeige eines Versicherungsfalls berufen, wenn der VN aufgrund ihres gesundheitlichen Zustands weder die eigene Anzeige des Versicherungsfalls noch die Information ihres bevollmächtigten Ehemanns möglich war und der Ehemann keine Kenntnis von dem Versicherungsvertrag (Pflegetagegeldversicherung) besaß. |
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