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  • 06.02.2023 · Nachricht · Prozessrecht

    BGH entschärft die Berufungsfalle bei der 600-EUR-Beschwer

    | Ein Berufungsführer kann seine Berufung auch nach zwischenzeitlicher Beschränkung und Ablauf der Berufungsbegründungsfrist erweitern, sofern die erweiterten Anträge durch rechtzeitig vorgebrachte Anfechtungsgründe i. S. v. § 520 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 bis 4 ZPO gedeckt sind. |