Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Prozessrecht

    Prozessführungsbefugnis des Schadensabwicklungsunternehmens

    | Das Schadensabwicklungsunternehmen eines Rechtsschutz-VR ist auch dann passiv prozessführungsbefugt gemäß § 126 Abs. 2 S. 1 VVG, wenn der VN Deckungsschutz im Wege eines auf „Quasideckung“ gerichteten Schadenersatzanspruchs begehrt. |

     

    Diese Klarstellung traf der BGH (11.7.18, IV ZR 243/17, Abruf-Nr. 202722).

    Quelle: Ausgabe 11 / 2018 | Seite 182 | ID 45544844