28.02.2025 · Nachricht · Prozessrecht
Verhinderte Beweisführung bei Geheimhaltungsinteresse
| Eine Verhinderung der Beweisführung kann dadurch eintreten, dass die beweiserheblichen Unterlagen, an denen der VR berechtigterweise ein Geheimhaltungsinteresse geltend gemacht hat, nicht zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht werden können, weil die andere Partei sich schuldhaft nicht der notwendigen Geheimhaltungsverpflichtung unterwirft und so bereits die weitere Darlegung durch den VR verhindert wird. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VK Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 19,60 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig