03.05.2023 · Fachbeitrag · Prozessrecht
„Wohnort“ in Gerichtsstandsklausel meint den Wohnort bei Klageerhebung
| Stellen Versicherungsbedingungen einer ausländischen Lebensversicherung in einer Gerichtsstandsklausel auf den Wohnort des VN ab, kommt es auf den Wohnort bei Klageerhebung – nicht bei Vertragsschluss – an. So entschied es das OLG Frankfurt a. M. |
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