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  • 05.12.2017 · Nachricht · Regress

    Der Anwalt haftet – aber nur, wenn auch ein Schaden vorliegt

    | Weist der Anwalt nicht auf eine wichtige Ausschlussfrist hin, ist das zwar ein klarer Anwaltsfehler. Allerdings muss dem Mandanten deswegen auch ein konkreter (Vermögens-)Schaden entstanden sein. Kann dieser nicht festgestellt werden, muss der Anwalt auch nicht haften. |