· Fachbeitrag · Rubrumsberichtigung
Achten Sie auf das richtige Rubrum bei Klagen gegen die HUK24 AG
| Die HUK24 AG korrespondiert nicht auf eigenen Briefköpfen, sondern über den Briefkopf der HUK Allgemeinen Versicherungs AG. Hier ist schnell die falsche Gesellschaft verklagt. In einem solchen Fall ist aber eine bloße Rubrumsberichtigung möglich. Der Beitrag erläutert das Problem und gibt Ihnen eine Musterformulierung an die Hand. |
1. Irreführendes Auftreten der HUK24 AG
Dieses Problem wurde bei der HUK24 AG in letzter Zeit mehrfach auffällig: Im Unterschriftenfeld befindet sich kein Hinweis auf die Vertretung der HUK24 AG. Lediglich unterhalb des Logos oben rechts auf dem Briefkopf findet sich der Hinweis „Im Auftrag und in Vertretung der HUK24 AG“. Dieser Hinweis fällt kaum ins Auge, da er unmittelbar unter dem Werbelogo HUK-Coburg aufgebracht ist.
Ob diese „Irreführung“ durch die HUK-Coburg Versicherung beabsichtigt ist, um so im Klageverfahren den Einwand der fehlenden Passivlegitimation führen zu können - was auch so praktiziert wird - wollen wir dahinstehen lassen. Es besteht jedoch die Gefahr, dass vielen Anwälten wegen dieser Vorgehensweise der HUK-Coburg Versicherungsgruppe eine fehlerhafte Bezeichnung unterläuft, die dann einen Rubrumsberichtigungsantrag erforderlich macht. Es ist dann eine Frage des Einzelfalls, ob der Richter dem stattgibt.
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