· Fachbeitrag · Schwerpunktthema
Versicherungsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit Flüchtlingen
| Im Zusammenhang mit Flüchtlingen ergeben sich viele versicherungsrechtliche Fragen. Betroffen sind nicht nur die Flüchtlinge selbst, sondern auch Helfer, Vermieter etc. Der Beitrag gibt einen Überblick. |
1. Krankenversicherung
Die Krankenversorgung von Flüchtlingen ergibt sich aus § 4 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Danach muss die zuständige Behörde (Sozialamt) die Versorgung mit folgenden Leistungen sicherstellen:
- Die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzuständen einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln sowie sonstiger zur Genesung, zur Besserung oder zur Linderung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen erforderlichen Leistungen.
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