07.08.2017 · Fachbeitrag · Verjährung
Pflichten des Anwalts bei der Aktenrückgabe
| Eine Warnpflicht hinsichtlich der Verjährung besteht nicht, wenn der Mandant nach Mandatsende wegen zuvor geführter Verhandlungen noch mindestens elf Monate Zeit hat, um die Verjährung seiner Forderung zu verhindern. |
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