· Fachbeitrag · Versicherungsende
Todesfall in der Familie: was Angehörige in puncto Versicherungen beachten müssen
| Der Tod eines Familienmitglieds ist immer ein einschneidendes Ereignis, das vor allem die engsten Verwandten emotional stark belastet. Es verwundert nicht, dass viele Angehörige ‒ meist der Ehepartner oder die Kinder ‒ von den nun zwangsläufig anfallenden Formalitäten und Pflichten überfordert sind. Vor allem bei Versicherungsverträgen gibt es aber Fristen, die zwingend eingehalten werden müssen. Hier ist auf einiges zu achten. |
1. Welche Versicherungen enden mit dem Tod?
Personengebundene Versicherungen enden mit dem Tod des Versicherten. Dazu zählen Lebens-, Berufsunfähigkeits-, Kranken- und Unfallversicherung. Eine explizite Kündigung ist bei solchen Versicherungen nicht nötig. Allerdings sollte der VR trotzdem informiert werden, um Beitragszahlungen zu stoppen und um etwaige Leistungen ausgezahlt zu bekommen. Viele VR benötigen dazu eine Kopie der Sterbeurkunde. Die erhalten nur der Ehepartner, Menschen, die mit der verstorbenen Person in gerader Linie verwandt waren oder solche, die ein rechtliches Interesse nachweisen können. Übrigens: Wenn in Versicherungen kein Bezugsberechtigter definiert wurde, fällt diese Summe in den Nachlass und geht auf die Erben über.
2. Welche Versicherungen laufen weiter?
Sachgebundene Versicherungen laufen nach dem Todesfall meistens weiter. Das liegt daran, dass sich der Schutz nicht auf die Person, sondern eine Sache bezieht.
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