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  • · Fachbeitrag · Vertragskündigung

    Wann muss der Versicherer bei unwirksamer Kündigung des Versicherungsvertrags reagieren?

    | Kündigt ein VN oder der von ihm beauftragte Makler den Versicherungsvertrag, kommt es immer wieder vor, dass der VR die Kündigung nicht oder nicht sofort als unwirksam zurückweist. In bestimmten Fällen ist der VR aber zur Zurückweisung verpflichtet. Sonst entfaltet die Kündigung durch den VN ihre Wirkung. |

    1. Kündigung des Versicherungsvertrags: Zugang entscheidend

    Die Kündigung des Versicherungsvertrags ist ein einseitiges empfangsbedürftiges Rechtsgeschäft. Sie wird gegenüber dem VR in dem Zeitpunkt wirksam, in dem sie ihm zugeht (§ 130 Abs. 1 BGB). Der VR muss nicht zustimmen oder den Eingang bestätigen. Der VN muss also beweisen können, dass dem VR die Kündigung zugegangen ist. Der Beweis gelingt in der Regel durch Versendung der Kündigung

    • mit Einschreiben/Rückschein oder mit Einwurf-Einschreiben,