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  • 05.05.2020 · Nachricht · Vertragsschluss

    Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung gemäß § 5a VVG a. F.

    | Welchen Umfang die Widerspruchsbelehrung bei Vertragsschluss haben muss, wird in den Details von den Gerichten noch unterschiedlich gesehen. Das OLG Braunschweig hat nun entschieden, dass die Verwendung eines Konditionalsatzes einer ordnungsgemäßen Widerspruchsbelehrung nicht entgegensteht, wenn der Text lediglich die gesetzlichen Vorgaben des § 5a VVG in der bis zum 31.7.01 gültigen Fassung wiedergibt. |